| VerkehrsstrafrechtIm Zusammenhang mit einem Unfall werden oft fahrlässige Körperverletzung (bei jedem Unfall mit Personenschaden!), Fahrerflucht (Unfallflucht), MPU zum Gegenstand eines Strafverfahrens. Bei Bezug zum Führerschein kann es auch zum Entzug der Fahrerlaubnis kommen.
Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt. Hier drohen immer neben einer empfindlichen Geldstrafe auch die Entziehung der Fahrerlaubnis (mind. 6 Monate) und der Verlust des Haftpflichtversicherungsschutzes.
Hiervon sind nicht nur Autofahrer betroffen. Diese Regelung gilt für alle Verkehrsteilnehmer also auch für Fahrradfahrer, Fußgänger etc.
Bei der Verurteilung wegen einer Verkehrsstraftat wird häufig ein Fahrverbot angeordnet oder sogar die Fahrerlaubnis entzogen.
Deshalb konsultieren Sie unbedingt einen Anwalt. |
Kontakt: Kathrin Klümper Bergweg 3 64380 Roßdorf Tel. 06154-800228 Mailto: k.kluemper@rechtsanwalt-rossdorf.de
| |||