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Ordnungswidrigkeiten
Nach einem Verkehrsunfall muß mit einem Bußgeld oder Strafverfahren gerechnet werden.
Ob ein Strafverfahren eingeleitet wird, hängt davon ab, ob sich für die Ermittlungsbehörde Hinweise auf ein strafbares Verhalten ergeben. Gründe hierfür wären zum Beispiel
Gibt es keine Anzeichen für ein strafbares Verhalten so wird geprüft, ob ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird. Für nachstehende Delikte ist mit einem Bußgeldverfahren zu rechnen:
Bei einem Bußgeldverfahren müssen Sie neben einem Bußgeld und Punkteeintrag in Flensburg auch damit rechnen, dass unter Umständen zusätzlich ein Fahrverbot oder die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt wird.
Eine anwaltliche Beratung hilft Ihnen in solchen Verfahren weiter. Ich bin darauf spezialisiert.
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Kontakt: Kathrin Klümper Bergweg 3 64380 Roßdorf Tel. 06154-800228 Mailto: k.kluemper@rechtsanwalt-rossdorf.de
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