Ordnungswidrigkeiten

Nach einem Verkehrsunfall muß mit einem Bußgeld oder Strafverfahren gerechnet werden.

 

Ob ein Strafverfahren eingeleitet wird, hängt davon ab, ob sich für die Ermittlungsbehörde Hinweise auf ein strafbares Verhalten ergeben. Gründe hierfür wären zum Beispiel 

 

  • Unfallflucht
  • grob verkehrswidriges und rücksichtloses Fahren
  • Alkohol von mehr als 0,5 ‰
  • Drogenkonsum
  • Tod oder Verletzung eines Unfallbeteiligten

 

Gibt es keine Anzeichen für ein strafbares Verhalten so wird geprüft, ob ein  Bußgeldverfahren eingeleitet wird. Für nachstehende Delikte ist mit einem Bußgeldverfahren zu rechnen: 

 

  • Geschwindigkeitesüberschreitungen
  • Vorfahrtsverletzungen
  • Fahrt unter Alkohol mit weniger als 1,1 ‰ ohne Unfall
  • Fahrt mit Konsum von THC oder sonstigen Drogen ohne Unfall

Bei einem Bußgeldverfahren müssen Sie neben einem Bußgeld und Punkteeintrag in Flensburg  auch damit rechnen, dass unter Umständen zusätzlich ein Fahrverbot oder die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt wird.

 

Eine anwaltliche Beratung hilft Ihnen in solchen Verfahren weiter. Ich bin darauf spezialisiert. 

 

 

 

 

 

 

Kontakt:
Rechtsanwältin

Kathrin Klümper

Bergweg 3

64380 Roßdorf

Tel. 06154-800228

Mailto: k.kluemper@rechtsanwalt-rossdorf.de

 

 

Zum Kontaktformular